Privatversicherte
Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psycho-therapeutische Leistungen übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis
zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden. Bei Fragen zum Prozedere und bei der Antragstellung bin ich Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.
Die Abrechnung der Diagnostik im Rahmen der Probatorik sowie der Therapiesitzungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Selbstzahlende
Selbstverständlich ist es möglich, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Anfallende Kosten können als "Außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer abgesetzt werden.
Psychologische Beratung
Beratung stellt keine Leistung der Krankenkassen dar und muss privat getragen werden. Die Abrechnung der Beratungsgespräche wird nach persönlicher Vereinbarung festgelegt.